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Arbeitsschutz & Brandschutz
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Wir erstellen Brandschutzkonzepte und Brandschutzordnungen, lassen uns als Brandschutzbeauftragter und als Sachverständiger bestellen, planen Flucht- und Rettungswege und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus. Alles aus einer Hand und aufeinander abgestimmt.
Leistungen
Vom Nachweis für das Gebäude bis zur Unterweisung der Beschäftigten. Jede Leistung können Sie einzeln beauftragen, zusammen ergeben sie ein schlüssiges Ganzes.
Wir lassen uns als externer Brandschutzbeauftragter nach DGUV Information 205-003 schriftlich bestellen, übernehmen die damit verbundenen Aufgaben und sind fester Ansprechpartner für Ihren Betrieb.
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Für Fragestellungen, die über die laufende Betreuung hinausgehen, bringen wir als bestellter Sachverständiger die brandschutzfachliche Bewertung ein.
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Wir erarbeiten das Brandschutzkonzept für Ihr Gebäude oder Ihre Nutzung und führen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz zu einem schlüssigen Ganzen zusammen.
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Wir erstellen die Brandschutzordnung nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C und stimmen sie auf Ihre Räume, Ihre Abläufe und Ihre Beauftragten ab.
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Pläne nach DIN ISO 23601 und Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675, erstellt aus Ihren Grundrissen und einer Begehung.
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Ausbildung nach ASR A2.2 mit theoretischem Teil und praktischer Löschübung, auf Wunsch als Inhouseschulung.
Zu den Brandschutzhelfern →
Übersicht
Ein wirksames Brandschutzkonzept verbindet bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zu einer abgestimmten Lösung. Wir begleiten von der Planung über die Umsetzung bis zur Nutzung und sorgen dafür, dass Anforderungen verständlich, umsetzbar und dauerhaft wirksam sind.
Alles, was am Gebäude selbst wirkt.
Technik, die entdeckt, meldet und löscht.
Regeln, Zuständigkeiten und Menschen. Hier liegt unser Schwerpunkt.
Sie brauchen nur einen Teil davon? Auch einzelne Aufgaben übernehmen wir, ohne dass eine laufende Betreuung vereinbart sein muss.
Fluchtwege, Alarmierung, Zuständigkeiten und geschulte Beschäftigte greifen nur ineinander, wenn sie vorher aufeinander abgestimmt wurden.
Ablauf
01
Begehung, Unterlagen, bestehende Auflagen und Konzepte.
02
Abgleich mit Vorschriften, Gefährdungsbeurteilung und Versicherungsauflagen.
03
Ordnung, Pläne, Kennzeichnung und Ausbildung der Helfer.
04
Regelmäßige Begehungen und Aktualisierung der Unterlagen.
Fragen und Antworten
Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Erforderlich wird die Bestellung häufig durch die Gefährdungsbeurteilung, durch Auflagen aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept, durch Forderungen des Versicherers oder durch betriebliche Vorgaben. Wir prüfen im Erstgespräch, was für Ihren Betrieb gilt.
Was bringt ein externer Brandschutzbeauftragter?
Sie erhalten die Fachkunde, ohne eine eigene Person freistellen und ausbilden zu müssen. Wir übernehmen die Aufgaben nach DGUV Information 205-003, sind fester Ansprechpartner für Behörden und Versicherer und halten die Dokumentation aktuell.
Wie viele Brandschutzhelfer sind vorgeschrieben?
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt als Richtwert fünf Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, großer Ausdehnung oder vielen Schichten kann eine höhere Zahl nötig sein. Wir leiten die Zahl aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.
Erstellen Sie auch Flucht- und Rettungspläne?
Ja, nach DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675. Beides erstellen wir auf Grundlage Ihrer Grundrisse und einer Begehung vor Ort.
Weitere Bereiche
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Anfrage per E-MailAdresse
Parkring 6, 14669 Ketzin
E-Mail
kontakt@safety-boss.com
Telefon
+49 1523 67 87 701
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr