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Brandschutz­ordnung nach DIN 14096

Die Brandschutz­ordnung sagt jedem im Gebäude, was zu tun ist, bevor es brennt und wenn es brennt. Wir schreiben sie so, dass sie zu Ihrem Betrieb passt und im Ernstfall verstanden wird.

Aufbau

Drei Teile, drei Zielgruppen

Die DIN 14096 teilt die Brandschutz­ordnung nach Adressaten auf. Wir erstellen alle drei Teile und stimmen sie aufeinander ab.

Teil A, der Aushang

Eine Seite für alle Personen im Gebäude, auch für Besucher und Fremdfirmen. Sie hängt dort, wo sie im Ernstfall gesehen wird.

  • Verhalten im Brandfall in kurzer Form
  • Notruf, Alarmierung und Sammelplatz
  • Gestaltung nach DIN 14096
  • Aushang an Fluren, Treppen und Ausgängen

Teil B für alle Beschäftigten

Die ausführliche Fassung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, zugeschnitten auf Ihre Räume und Tätigkeiten.

  • Brandverhütung im Arbeitsalltag
  • Melde- und Alarmierungswege
  • Verhalten bei Alarm und Räumung
  • Umgang mit Löscheinrichtungen

Teil C für Beauftragte

Für Personen mit besonderen Aufgaben, also Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Führungskräfte und Evakuierungshelfer.

  • Aufgaben und Befugnisse je Rolle
  • Vorbereitung und Durchführung der Räumung
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Prüfungen, Fristen und Nachweise

Grundlage

Woraus die Inhalte entstehen

Wir schreiben keine Mustertexte ab. Die Inhalte kommen aus Ihrem Betrieb.

  • Begehung aller Bereiche und Rettungswege
  • Auswertung der Gefährdungs­beurteilung
  • Auflagen aus Baugenehmigung und Brandschutz­konzept
  • Vorgaben des Versicherers
  • Bestehende Alarm- und Meldewege
  • Zuständigkeiten und Schichtbetrieb
  • Besondere Nutzungen wie Lager, Werkstatt oder Labor
  • Fremdfirmen und Besucherverkehr

Im Ernstfall liest niemand mehr nach.

Deshalb halten wir Teil A kurz, hängen ihn dort auf, wo er gebraucht wird, und üben den Ablauf mit Ihren Beschäftigten.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zur Brandschutz­ordnung

Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?

Eine ausdrückliche Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Sie ergibt sich in der Praxis aus der Gefährdungs­beurteilung, aus Auflagen der Baugenehmigung, aus dem Brandschutz­konzept oder aus Forderungen des Versicherers. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 setzt sie in vielen Fällen voraus.

Was steht in den Teilen A, B und C?

Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude und passt auf eine Seite. Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C gilt für Personen mit besonderen Aufgaben, also etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Führungskräfte.

Wie oft muss sie aktualisiert werden?

Die DIN 14096 nennt eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre. Unabhängig davon ist sie fortzuschreiben, sobald sich Räume, Abläufe, Zuständigkeiten oder Meldewege ändern.

Übernehmen Sie auch die Unterweisung dazu?

Ja. Eine Brandschutz­ordnung wirkt erst, wenn die Beschäftigten sie kennen. Wir unterweisen im Betrieb und verbinden das auf Wunsch mit der Ausbildung der Brandschutzhelfer.

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