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SiGeKO für Ihre Baustelle

Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig werden, verlangt die Baustellenverordnung einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Wir übernehmen diese Aufgabe von der Planung bis zur Fertigstellung.

Leistungen

Was wir als Koordinator übernehmen

SiGeKO steht für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator. Die Aufgabe ist in der Baustellenverordnung geregelt und umfasst deutlich mehr als eine Unterschrift auf dem Plan.

  • Bestellung als Koordinator nach Baustellenverordnung
  • Vorankündigung an die zuständige Aufsichtsbehörde
  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans
  • Koordination in der Planungsphase des Bauvorhabens
  • Koordination und Begehungen während der Ausführung
  • Abstimmung zwischen den beteiligten Gewerken
  • Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk
  • Nachvollziehbare Dokumentation aller Koordinationsleistungen

Ein Ansprechpartner für alle Gewerke.

Die meisten Unfälle auf Baustellen entstehen an den Schnittstellen zwischen den Gewerken. Genau dort setzt die Koordination an: gemeinsame Absprachen, klare Reihenfolgen, abgestimmte Schutzmaßnahmen.

Zwei Phasen

Planung und Ausführung

Planungsphase

Schon bei der Planung entscheidet sich, wie sicher später gearbeitet werden kann.

  • Prüfung der Vorankündigungspflicht
  • Erstellung des SiGe-Plans
  • Hinweise für die Ausschreibung
  • Abstimmung von Bauablauf und Schutzmaßnahmen

Ausführungsphase

Auf der Baustelle prüfen wir, ob das Geplante auch gelebt wird.

  • Regelmäßige Baustellenbegehungen
  • Koordinationsgespräche mit den Gewerken
  • Fortschreibung des SiGe-Plans
  • Dokumentation von Mängeln und Maßnahmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zum SiGeKO

Wann brauche ich einen SiGeKO?

Nach der Baustellenverordnung ist ein Koordinator zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden. Zusätzlich sind bei größeren Vorhaben eine Vorankündigung an die Aufsichtsbehörde und ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erforderlich.

Wer ist der Bauherr in diesem Zusammenhang?

Die Pflichten der Baustellenverordnung treffen den Bauherrn oder den von ihm beauftragten Dritten. Sie können die Aufgabe an uns übertragen, die Verantwortung für die Bestellung bleibt beim Bauherrn.

Was ist ein SiGe-Plan?

Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan beschreibt, welche Gefährdungen auf der Baustelle entstehen, wie die Gewerke zeitlich zusammenwirken und welche Schutzmaßnahmen gelten. Er ist unter anderem erforderlich, wenn besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung ausgeführt werden.

Übernehmen Sie auch die Koordination während der Ausführung?

Ja. Wir begleiten sowohl die Planungsphase als auch die Ausführung, stimmen die Gewerke untereinander ab und dokumentieren unsere Koordinationsleistungen nachvollziehbar.

Kontakt

So erreichen Sie uns

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Adresse
Parkring 6, 14669 Ketzin

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr