B.o.Safety.Solutions
Arbeitsschutz & Brandschutz
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Unterweisungen sind kein Formular, sondern ein Gespräch am Arbeitsplatz. Wir führen sie arbeitsplatzbezogen durch, dokumentieren sie prüffest und richten uns nach Ihren Schichtzeiten.
Themen
Die Themen kommen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, aus Unfällen und Beinaheunfällen sowie aus Veränderungen im Betrieb.
Fragen und Antworten
Wie oft muss unterwiesen werden?
Nach § 12 Arbeitsschutzgesetz bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Verfahren und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich. Bei Jugendlichen ist mindestens halbjährlich zu unterweisen.
Reicht eine Unterweisung per E-Mail oder Aushang?
Nein. Die Unterweisung muss mündlich und arbeitsplatzbezogen erfolgen, mit Gelegenheit zu Rückfragen. Elektronische Formate können unterstützen, ersetzen das Gespräch aber nicht.
Wie wird die Unterweisung nachgewiesen?
Über eine Dokumentation mit Datum, Inhalten, Namen und Unterschriften. Wir liefern die Nachweise in einer Form, die bei Begehungen durch Aufsichtsbehörde oder Berufsgenossenschaft standhält.
Kontakt
Platzhalter für das Kontaktformular (Vorname, Nachname, Unternehmen, Telefon, E-Mail, Anliegen, Nachricht, Datenschutz-Einwilligung). Bitte im Elementor-Editor durch ein Elementor-Pro-Formular ersetzen.
Anfrage per E-MailAdresse
Parkring 6, 14669 Ketzin
E-Mail
kontakt@safety-boss.com
Telefon
+49 1523 67 87 701
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr