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Qualifizierung für Teleskopstapler

Teleskopstapler verbinden Stapler und Kran und verlangen entsprechend eigene Kenntnisse. Wir qualifizieren nach DGUV Grundsatz 308-009 in den Stufen 1, 2a und 2b.

Ausbildung

Inhalte der Qualifizierung

  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
  • Aufbau, Bauarten und Anbaugeräte
  • Lastdiagramm, Reichweite und Standsicherheit
  • Einsatz auf unebenem Untergrund und Abstützung
  • Arbeiten mit Arbeitskorb
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Verhalten bei Störungen und Notablass
  • Praktische Übungen und Prüfung am Gerät

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zu Teleskopstaplern

Was bedeuten die Stufen 1, 2a und 2b?

Stufe 1 ist die Grundausbildung für das Führen von Teleskopstaplern. Stufe 2a ergänzt den Einsatz mit Arbeitskorb, Stufe 2b weitere Anbaugeräte und Einsatzarten. Wir stimmen den Umfang auf Ihre Geräte und Einsätze ab.

Reicht ein Staplerschein für den Teleskopstapler?

Nein. Teleskopstapler haben ein anderes Fahr- und Lastverhalten, deshalb ist eine eigene Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-009 vorgesehen.

Kann die Ausbildung auf der Baustelle stattfinden?

Ja, sofern eine ausreichend große Fläche und ein geeignetes Gerät zur Verfügung stehen. Wir stimmen den Ablauf vorher mit der Bauleitung ab.

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Parkring 6, 14669 Ketzin

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr