B.o.Safety.Solutions
Arbeitsschutz & Brandschutz
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Wir bilden Ihre Beschäftigten für das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen aus, gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und in Anlehnung an IPAF, mit Theorie, Praxis und Prüfung.
Ausbildung
Fragen und Antworten
Welche Voraussetzungen gelten für die Bedienung?
Mindestalter achtzehn Jahre, körperliche und geistige Eignung, Ausbildung und Unterweisung sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer.
Welche Bühnenarten deckt die Ausbildung ab?
Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 unterscheidet nach Bauart, üblicherweise vertikal und ausladend, jeweils fahrbar oder auf Fahrzeug. Wir stimmen den Umfang auf die Geräte ab, die Sie einsetzen oder mieten.
Wird auch die persönliche Schutzausrüstung behandelt?
Ja. Auf Hubarbeitsbühnen ist in vielen Fällen eine PSA gegen Absturz erforderlich. Anschlagen, Auswahl und Prüfung sind Teil der Ausbildung.
Kontakt
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Anfrage per E-MailAdresse
Parkring 6, 14669 Ketzin
E-Mail
kontakt@safety-boss.com
Telefon
+49 1523 67 87 701
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr