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Qualifizierung für Hubarbeitsbühnen

Wir bilden Ihre Beschäftigten für das sichere Bedienen von Hubarbeitsbühnen aus, gemäß DGUV Grundsatz 308-008 und in Anlehnung an IPAF, mit Theorie, Praxis und Prüfung.

Ausbildung

Inhalte der Qualifizierung

  • Rechtliche Grundlagen und Verantwortung
  • Bauarten und Einsatzbereiche von Hubarbeitsbühnen
  • Standsicherheit, Abstützung und Untergrund
  • Tragfähigkeit, Reichweite und Windlasten
  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Tägliche Einsatzprüfung und Umgang mit Mängeln
  • Not-Ablass und Verhalten bei Störungen
  • Praktische Übungen und Prüfung am Gerät

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zu Hubarbeitsbühnen

Welche Voraussetzungen gelten für die Bedienung?

Mindestalter achtzehn Jahre, körperliche und geistige Eignung, Ausbildung und Unterweisung sowie eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer.

Welche Bühnenarten deckt die Ausbildung ab?

Die Ausbildung nach DGUV Grundsatz 308-008 unterscheidet nach Bauart, üblicherweise vertikal und ausladend, jeweils fahrbar oder auf Fahrzeug. Wir stimmen den Umfang auf die Geräte ab, die Sie einsetzen oder mieten.

Wird auch die persönliche Schutzausrüstung behandelt?

Ja. Auf Hubarbeitsbühnen ist in vielen Fällen eine PSA gegen Absturz erforderlich. Anschlagen, Auswahl und Prüfung sind Teil der Ausbildung.

Kontakt

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Adresse
Parkring 6, 14669 Ketzin

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr