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PSA gegen Absturz prüfen lassen

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss mindestens jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir übernehmen diese Prüfung in Ihrem Betrieb, kennzeichnen jedes Teil und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar.

Prüfumfang

Was wir prüfen

Wir erfassen den vorhandenen Bestand, prüfen jedes Teil einzeln und bewerten es gegen die Vorgaben des Herstellers und die einschlägigen Regeln.

Auffanggurte und Haltegurte

Sicht- und Funktionsprüfung der tragenden Teile nach DIN EN 361 und DIN EN 358.

  • Gurtbänder auf Schnitte, Scheuerstellen und Verformung
  • Nähte, Ösen und Schlaufen
  • Schnallen, Verstellelemente und Auffangösen
  • Lesbarkeit der Kennzeichnung und Gebrauchsdauer

Verbindungsmittel und Falldämpfer

Prüfung von Seilen, Bändern und Falldämpfern nach DIN EN 354 und DIN EN 355.

  • Zustand von Kernmantelseil und Bandschlingen
  • Spleiße, Vernähungen und Endverbindungen
  • Auslösung und Zustand des Falldämpfers
  • Karabiner nach DIN EN 362 auf Verschluss und Verriegelung

Höhensicherungs- und Auffanggeräte

Funktionsprüfung von Geräten nach DIN EN 360 und DIN EN 353.

  • Einzug, Blockierung und Rücklauf
  • Zustand von Gurtband oder Stahlseil
  • Gehäuse, Drehwirbel und Verschraubungen
  • Fristen für die Wartung beim Hersteller

Anschlageinrichtungen

Bewertung von Anschlagpunkten und Systemen nach DIN EN 795.

  • Ortsfeste Einzelanschlagpunkte
  • Seil- und Schienensysteme
  • Bauliche Befestigung und Korrosion
  • Dokumentation und Nachweis der Erstmontage

Ablauf

So läuft der Prüftermin ab

01

Bestand erfassen

Wir nehmen alle Teile auf und vergeben eine eindeutige Nummer.

02

Einzeln prüfen

Sicht- und Funktionsprüfung gegen Herstellervorgabe und Regelwerk.

03

Kennzeichnen

Geprüfte Teile erhalten eine Plakette mit Datum, Mängel werden gesperrt.

04

Dokumentieren

Prüfprotokoll, Bestandsübersicht, Mängelliste und nächste Frist.

Rechtlicher Rahmen

Woraus die Pflicht folgt

Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen, konkretisiert durch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk.

  • Betriebssicherheitsverordnung: wiederkehrende Prüfung durch befähigte Personen
  • PSA Benutzungsverordnung: Bereitstellung, Benutzung und Unterweisung
  • DGUV Regel 112-198: Benutzung von PSA gegen Absturz
  • DGUV Regel 112-199: Retten aus Höhen und Tiefen
  • Herstellerangaben zu Prüffrist und Gebrauchsdauer
  • Ergebnis der Gefährdungs­beurteilung für Arbeiten mit Absturzgefahr

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zur Prüfung von PSA gegen Absturz

Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, sofern der Hersteller keine kürzere Frist vorgibt. Unabhängig davon prüft die benutzende Person die Ausrüstung vor jedem Einsatz durch Sichtkontrolle. Nach einer Sturzbelastung ist die Ausrüstung sofort der Benutzung zu entziehen und zu bewerten.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Eine befähigte Person, in der Praxis auch Sachkundiger für PSA gegen Absturz genannt. Erforderlich sind eine geeignete Ausbildung, Berufserfahrung und die Kenntnis der Herstellervorgaben. Wir bringen diese Befähigung mit und prüfen bei Ihnen im Betrieb.

Welche Ausrüstung fällt darunter?

Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte, Karabiner und Verbindungselemente sowie Anschlageinrichtungen und Halteseile. Ergänzend bewerten wir Rettungsausrüstung, soweit sie im Betrieb vorgehalten wird.

Wann muss ein Auffanggurt ausgesondert werden?

Wenn Gurtbänder, Nähte oder Beschläge beschädigt sind, nach einer Sturzbelastung, bei unleserlicher Kennzeichnung sowie mit Erreichen der vom Hersteller angegebenen Gebrauchsdauer. Textile Bestandteile altern auch ohne Benutzung, deshalb ist das Herstellungsdatum maßgeblich.

Reicht die Prüfung allein aus?

Nein. Beschäftigte, die PSA gegen Absturz benutzen, müssen zusätzlich unterwiesen werden, einschließlich praktischer Übung und einer Regelung für die Rettung aus Höhen. Diese Unterweisung führen wir auf Wunsch gemeinsam mit dem Prüftermin durch.

Was erhalten wir nach der Prüfung?

Jedes Ausrüstungsteil erhält eine Kennzeichnung mit Prüfdatum. Sie bekommen ein Prüfprotokoll je Teil, eine Übersicht des Bestands, eine Mängelliste mit Aussonderungsempfehlung und einen Hinweis auf die nächste Frist.

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Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr