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Arbeitsschutz & Brandschutz
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Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss mindestens jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Wir übernehmen diese Prüfung in Ihrem Betrieb, kennzeichnen jedes Teil und dokumentieren den Zustand nachvollziehbar.
Prüfumfang
Wir erfassen den vorhandenen Bestand, prüfen jedes Teil einzeln und bewerten es gegen die Vorgaben des Herstellers und die einschlägigen Regeln.
Sicht- und Funktionsprüfung der tragenden Teile nach DIN EN 361 und DIN EN 358.
Prüfung von Seilen, Bändern und Falldämpfern nach DIN EN 354 und DIN EN 355.
Funktionsprüfung von Geräten nach DIN EN 360 und DIN EN 353.
Bewertung von Anschlagpunkten und Systemen nach DIN EN 795.
Ablauf
01
Wir nehmen alle Teile auf und vergeben eine eindeutige Nummer.
02
Sicht- und Funktionsprüfung gegen Herstellervorgabe und Regelwerk.
03
Geprüfte Teile erhalten eine Plakette mit Datum, Mängel werden gesperrt.
04
Prüfprotokoll, Bestandsübersicht, Mängelliste und nächste Frist.
Rechtlicher Rahmen
Die Prüfpflicht ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung und der Verordnung über die Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen, konkretisiert durch das berufsgenossenschaftliche Regelwerk.
Fragen und Antworten
Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person, sofern der Hersteller keine kürzere Frist vorgibt. Unabhängig davon prüft die benutzende Person die Ausrüstung vor jedem Einsatz durch Sichtkontrolle. Nach einer Sturzbelastung ist die Ausrüstung sofort der Benutzung zu entziehen und zu bewerten.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Eine befähigte Person, in der Praxis auch Sachkundiger für PSA gegen Absturz genannt. Erforderlich sind eine geeignete Ausbildung, Berufserfahrung und die Kenntnis der Herstellervorgaben. Wir bringen diese Befähigung mit und prüfen bei Ihnen im Betrieb.
Welche Ausrüstung fällt darunter?
Auffanggurte, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, mitlaufende Auffanggeräte, Karabiner und Verbindungselemente sowie Anschlageinrichtungen und Halteseile. Ergänzend bewerten wir Rettungsausrüstung, soweit sie im Betrieb vorgehalten wird.
Wann muss ein Auffanggurt ausgesondert werden?
Wenn Gurtbänder, Nähte oder Beschläge beschädigt sind, nach einer Sturzbelastung, bei unleserlicher Kennzeichnung sowie mit Erreichen der vom Hersteller angegebenen Gebrauchsdauer. Textile Bestandteile altern auch ohne Benutzung, deshalb ist das Herstellungsdatum maßgeblich.
Reicht die Prüfung allein aus?
Nein. Beschäftigte, die PSA gegen Absturz benutzen, müssen zusätzlich unterwiesen werden, einschließlich praktischer Übung und einer Regelung für die Rettung aus Höhen. Diese Unterweisung führen wir auf Wunsch gemeinsam mit dem Prüftermin durch.
Was erhalten wir nach der Prüfung?
Jedes Ausrüstungsteil erhält eine Kennzeichnung mit Prüfdatum. Sie bekommen ein Prüfprotokoll je Teil, eine Übersicht des Bestands, eine Mängelliste mit Aussonderungsempfehlung und einen Hinweis auf die nächste Frist.
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