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Arbeitsschutz & Brandschutz

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Vorbeugender Brandschutz für Ihren Betrieb

Wir erstellen Brandschutz­konzepte und Brandschutz­ordnungen, lassen uns als Brandschutz­beauftragter und als Sachverständiger bestellen, planen Flucht- und Rettungswege und bilden Ihre Brandschutzhelfer aus. Alles aus einer Hand und aufeinander abgestimmt.

Leistungen

Sechs Leistungen, ein Ansprechpartner

Vom Nachweis für das Gebäude bis zur Unterweisung der Beschäftigten. Jede Leistung können Sie einzeln beauftragen, zusammen ergeben sie ein schlüssiges Ganzes.

Bestellung Brandschutz­beauftragter

Wir lassen uns als externer Brandschutz­beauftragter nach DGUV Information 205-003 schriftlich bestellen, übernehmen die damit verbundenen Aufgaben und sind fester Ansprechpartner für Ihren Betrieb.

  • Begehungen und Brandschutz­ordnung
  • Beratung der Führungskräfte
  • Mitwirkung bei der Gefährdungs­beurteilung
  • Jahresbericht und Dokumentation

Bestellung Brandschutz­sach­verständiger

Für Fragestellungen, die über die laufende Betreuung hinausgehen, bringen wir als bestellter Sachverständiger die brandschutzfachliche Bewertung ein.

  • Stellungnahmen zu baulichen Fragen
  • Begleitung von Umbauten und Nutzungsänderungen
  • Abstimmung mit Behörden und Versicherern

Brandschutz­konzept erstellen

Wir erarbeiten das Brandschutz­konzept für Ihr Gebäude oder Ihre Nutzung und führen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz zu einem schlüssigen Ganzen zusammen.

  • Grundlagenermittlung und Bewertung der Nutzung
  • Anforderungen aus Bauordnung und Sonderbauvorschriften
  • Rettungswege, Abschottungen und Löschtechnik
  • Abstimmung mit Behörde, Prüfsachverständigen und Versicherer

Brandschutz­ordnung erstellen

Wir erstellen die Brandschutz­ordnung nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C und stimmen sie auf Ihre Räume, Ihre Abläufe und Ihre Beauftragten ab.

  • Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude
  • Teil B für Beschäftigte ohne besondere Aufgaben
  • Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben
  • Fortschreibung bei Änderungen im Betrieb

Flucht- und Rettungspläne

Pläne nach DIN ISO 23601 und Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675, erstellt aus Ihren Grundrissen und einer Begehung.

Brandschutzhelfer ausbilden

Ausbildung nach ASR A2.2 mit theoretischem Teil und praktischer Löschübung, auf Wunsch als Inhouseschulung.

Übersicht

Brandschutz, der als Gesamtsystem funktioniert

Ein wirksames Brandschutz­konzept verbindet bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen zu einer abgestimmten Lösung. Wir begleiten von der Planung über die Umsetzung bis zur Nutzung und sorgen dafür, dass Anforderungen verständlich, umsetzbar und dauerhaft wirksam sind.

Baulicher Brandschutz

Alles, was am Gebäude selbst wirkt.

  • Brandabschnitte und Abschottungen
  • Feuerwiderstand von Bauteilen
  • Rettungswege und Ausgänge
  • Bewertung bei Umbau und Nutzungsänderung

Anlagentechnischer Brandschutz

Technik, die entdeckt, meldet und löscht.

  • Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
  • Feuerlöscher und Wandhydranten
  • Rauch- und Wärmeabzug
  • Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnung

Organisatorischer Brandschutz

Regeln, Zuständigkeiten und Menschen. Hier liegt unser Schwerpunkt.

  • Brandschutz­ordnung nach DIN 14096
  • Bestellung und Aufgaben des Brandschutz­beauftragten
  • Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrlaufkarten
  • Brandschutzhelfer, Unterweisung und Räumungsübung

Sie brauchen nur einen Teil davon? Auch einzelne Aufgaben übernehmen wir, ohne dass eine laufende Betreuung vereinbart sein muss.

Im Ernstfall zählt, was vorher organisiert wurde.

Fluchtwege, Alarmierung, Zuständigkeiten und geschulte Beschäftigte greifen nur ineinander, wenn sie vorher aufeinander abgestimmt wurden.

Ablauf

So gehen wir vor

01

Bestandsaufnahme

Begehung, Unterlagen, bestehende Auflagen und Konzepte.

02

Bewertung

Abgleich mit Vorschriften, Gefährdungs­beurteilung und Versicherungsauflagen.

03

Umsetzung

Ordnung, Pläne, Kennzeichnung und Ausbildung der Helfer.

04

Fortschreibung

Regelmäßige Begehungen und Aktualisierung der Unterlagen.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zum Brandschutz

Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Erforderlich wird die Bestellung häufig durch die Gefährdungs­beurteilung, durch Auflagen aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutz­konzept, durch Forderungen des Versicherers oder durch betriebliche Vorgaben. Wir prüfen im Erstgespräch, was für Ihren Betrieb gilt.

Was bringt ein externer Brandschutzbeauftragter?

Sie erhalten die Fachkunde, ohne eine eigene Person freistellen und ausbilden zu müssen. Wir übernehmen die Aufgaben nach DGUV Information 205-003, sind fester Ansprechpartner für Behörden und Versicherer und halten die Dokumentation aktuell.

Wie viele Brandschutzhelfer sind vorgeschrieben?

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt als Richtwert fünf Prozent der Beschäftigten. Bei erhöhter Brandgefährdung, großer Ausdehnung oder vielen Schichten kann eine höhere Zahl nötig sein. Wir leiten die Zahl aus Ihrer Gefährdungs­beurteilung ab.

Erstellen Sie auch Flucht- und Rettungspläne?

Ja, nach DIN ISO 23601 sowie Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675. Beides erstellen wir auf Grundlage Ihrer Grundrisse und einer Begehung vor Ort.

Kontakt

So erreichen Sie uns

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Adresse
Parkring 6, 14669 Ketzin

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr