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Arbeitsschutz & Brandschutz

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Externen Brandschutz­beauftragten bestellen

Wir übernehmen die Rolle des Brandschutz­beauftragten in Ihrem Betrieb, schriftlich bestellt und mit festem Ansprechpartner. Sie behalten die Verantwortung, wir liefern die Fachkunde und die Nachweise.

Aufgaben

Was wir für Sie übernehmen

Die Aufgaben ergeben sich aus der DGUV Information 205-003 und aus dem, was Ihr Betrieb tatsächlich braucht.

Laufende Betreuung

Wir sind über das Jahr ansprechbar und kommen zu festen Terminen in den Betrieb.

  • Regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Mängelaufnahme mit Fotos und Fristen
  • Beratung der Führungskräfte
  • Ansprechpartner für Behörde und Versicherer

Unterlagen und Nachweise

Wir bringen die Dokumentation in einen Zustand, der einer Prüfung standhält.

  • Brandschutz­ordnung erstellen und fortschreiben
  • Mitwirkung bei der Gefährdungs­beurteilung
  • Prüffristen im Blick behalten
  • Jahresbericht für die Geschäftsführung

Menschen vorbereiten

Brandschutz wirkt erst, wenn die Beschäftigten wissen, was zu tun ist.

  • Unterweisung zum Verhalten im Brandfall
  • Ausbildung und Auffrischung der Brandschutzhelfer
  • Vorbereitung und Auswertung von Räumungsübungen
  • Einweisung von Fremdfirmen

Veränderungen begleiten

Jede Änderung im Betrieb kann den Brandschutz berühren.

  • Umbauten und Nutzungsänderungen
  • Neue Lagerstoffe und Verfahren
  • Feuerarbeiten und Erlaubnisscheine
  • Abstimmung mit Planern und Gewerken

Bestellt heißt nicht nur unterschrieben.

Mit der Bestellung übernehmen wir eine Rolle mit klaren Aufgaben, festen Terminen und einem Bericht, der zeigt, was im Jahr passiert ist.

Ablauf

So läuft die Bestellung ab

01

Erstgespräch

Wir klären Nutzung, Auflagen und den nötigen Umfang.

02

Bestellung

Schriftliche Bestellung mit festgelegten Aufgaben und Befugnissen.

03

Bestandsaufnahme

Erste Begehung, Unterlagen sichten, Mängelliste aufstellen.

04

Betreuung

Feste Termine über das Jahr, Jahresbericht zum Abschluss.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zum Brandschutz­beauftragten

Wann braucht ein Betrieb einen Brandschutzbeauftragten?

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Erforderlich wird die Bestellung meist durch die Gefährdungs­beurteilung, durch Auflagen aus Baugenehmigung oder Brandschutz­konzept, durch Forderungen des Versicherers oder durch Vorgaben des Konzerns. Wir prüfen im Erstgespräch, was für Ihren Betrieb gilt.

Was bringt ein externer Brandschutzbeauftragter?

Sie erhalten die Fachkunde, ohne eine eigene Person freistellen, ausbilden und fortbilden zu müssen. Wir übernehmen die Aufgaben nach DGUV Information 205-003, sind Ansprechpartner für Behörden und Versicherer und halten die Dokumentation aktuell.

Wie oft sind Sie im Betrieb?

Das richtet sich nach Größe, Nutzung und Gefährdung. Üblich sind regelmäßige Begehungen über das Jahr verteilt, dazu Termine aus konkretem Anlass. Den Umfang legen wir vorher schriftlich fest.

Haften wir weiterhin selbst?

Die Verantwortung für den Brandschutz bleibt beim Unternehmer. Wir beraten, bewerten und dokumentieren, damit Sie Ihre Pflichten erfüllen können, und weisen Sie schriftlich auf Handlungsbedarf hin.

Was erhalten wir am Ende des Jahres?

Einen Jahresbericht mit den durchgeführten Begehungen, den festgestellten Mängeln, dem Stand der Umsetzung und den Empfehlungen für das Folgejahr. Dieser Bericht ist gegenüber Behörde und Versicherer belastbar.

Kontakt

So erreichen Sie uns

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Adresse
Parkring 6, 14669 Ketzin

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr