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Brandschutz­konzept erstellen lassen

Ein Brandschutz­konzept führt zusammen, was am Gebäude, an der Technik und in der Organisation verlangt wird. Wir erarbeiten es für Ihre Nutzung und begleiten die Umsetzung bis zur Abnahme.

Inhalt

Was in Ihrem Konzept steht

Der Umfang richtet sich nach Gebäude und Nutzung. Diese Bausteine kommen in nahezu jedem Konzept vor.

Grundlagen und Einordnung

Wir erfassen das Gebäude, die Nutzung und die vorhandenen Genehmigungen und ordnen ein, welche Vorschriften gelten.

  • Bestandsaufnahme und Begehung
  • Auswertung vorhandener Genehmigungen und Auflagen
  • Einordnung als Standardbau oder Sonderbau
  • Abgleich mit den Vorgaben des Versicherers

Baulicher Brandschutz

Wir legen fest, wie das Gebäude selbst im Brandfall wirken muss.

  • Brandabschnitte und Feuerwiderstand der Bauteile
  • Abschottung von Leitungen und Durchbrüchen
  • Erster und zweiter Rettungsweg
  • Zugänglichkeit für die Feuerwehr

Anlagentechnischer Brandschutz

Wir bestimmen, welche Technik entdecken, melden und löschen muss.

  • Brandmeldung und Alarmierung
  • Löschtechnik und Wandhydranten
  • Rauch- und Wärmeabzug
  • Sicherheitsbeleuchtung und Kennzeichnung

Organisatorischer Brandschutz

Wir regeln, wer im Betrieb welche Aufgabe übernimmt.

  • Brandschutz­ordnung und Aushänge
  • Brandschutz­beauftragter und Brandschutzhelfer
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Unterweisung und Räumungsübung

Ein Konzept entscheidet sich auf der Baustelle.

Wir begleiten die Ausführung, stimmen uns mit den Gewerken ab und halten fest, was tatsächlich gebaut wurde. Das erspart Diskussionen bei der Abnahme.

Ablauf

So entsteht Ihr Konzept

01

Erstgespräch

Wir klären Nutzung, Anlass und den geforderten Nachweis.

02

Bestandsaufnahme

Begehung, Unterlagen und vorhandene Auflagen.

03

Ausarbeitung

Konzept mit Plänen, Nachweisen und Maßnahmenliste.

04

Begleitung

Abstimmung mit Behörde und Gewerken bis zur Abnahme.

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zum Brandschutz­konzept

Wann wird ein Brandschutzkonzept verlangt?

In der Regel bei Sonderbauten, bei Nutzungsänderungen und bei größeren Umbauten. Die Bauordnung des jeweiligen Landes und die Sonderbauvorschriften legen fest, wann ein Nachweis erforderlich ist. Häufig fordert auch der Versicherer ein Konzept. Wir klären das vor der Beauftragung.

Was steht in einem Brandschutzkonzept?

Es beschreibt das Gebäude und seine Nutzung, ordnet die Anforderungen aus dem Baurecht zu und legt fest, wie baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz zusammenwirken. Dazu gehören Brandabschnitte, Rettungswege, Löschtechnik, Alarmierung und die Aufgaben der Personen im Betrieb.

Worin unterscheidet sich das Konzept von der Brandschutzordnung?

Das Konzept ist der fachliche Nachweis für das Gebäude und richtet sich an Planer, Behörde und Versicherer. Die Brandschutz­ordnung ist die Betriebsanweisung für die Menschen im Gebäude. Beide gehören zusammen, ersetzen sich aber nicht.

Begleiten Sie auch die Umsetzung?

Ja. Ein Konzept nützt wenig, wenn es in der Schublade liegt. Wir begleiten die Umsetzung auf der Baustelle, stimmen uns mit den beteiligten Gewerken ab und dokumentieren den erreichten Stand.

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