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Arbeitsschutz & Brandschutz
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Die Brandschutzordnung sagt jedem im Gebäude, was zu tun ist, bevor es brennt und wenn es brennt. Wir schreiben sie so, dass sie zu Ihrem Betrieb passt und im Ernstfall verstanden wird.
Aufbau
Die DIN 14096 teilt die Brandschutzordnung nach Adressaten auf. Wir erstellen alle drei Teile und stimmen sie aufeinander ab.
Eine Seite für alle Personen im Gebäude, auch für Besucher und Fremdfirmen. Sie hängt dort, wo sie im Ernstfall gesehen wird.
Die ausführliche Fassung für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, zugeschnitten auf Ihre Räume und Tätigkeiten.
Für Personen mit besonderen Aufgaben, also Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, Führungskräfte und Evakuierungshelfer.
Grundlage
Wir schreiben keine Mustertexte ab. Die Inhalte kommen aus Ihrem Betrieb.
Deshalb halten wir Teil A kurz, hängen ihn dort auf, wo er gebraucht wird, und üben den Ablauf mit Ihren Beschäftigten.
Fragen und Antworten
Ist eine Brandschutzordnung Pflicht?
Eine ausdrückliche Pflicht für jeden Betrieb gibt es nicht. Sie ergibt sich in der Praxis aus der Gefährdungsbeurteilung, aus Auflagen der Baugenehmigung, aus dem Brandschutzkonzept oder aus Forderungen des Versicherers. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 setzt sie in vielen Fällen voraus.
Was steht in den Teilen A, B und C?
Teil A ist der Aushang für alle Personen im Gebäude und passt auf eine Seite. Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C gilt für Personen mit besonderen Aufgaben, also etwa Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Führungskräfte.
Wie oft muss sie aktualisiert werden?
Die DIN 14096 nennt eine Prüfung mindestens alle zwei Jahre. Unabhängig davon ist sie fortzuschreiben, sobald sich Räume, Abläufe, Zuständigkeiten oder Meldewege ändern.
Übernehmen Sie auch die Unterweisung dazu?
Ja. Eine Brandschutzordnung wirkt erst, wenn die Beschäftigten sie kennen. Wir unterweisen im Betrieb und verbinden das auf Wunsch mit der Ausbildung der Brandschutzhelfer.
Kontakt
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E-Mail
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Telefon
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