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Arbeitsschutz & Brandschutz

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Brandschutz­sach­verständiger für Ihre Fragestellung

Manche Fragen lassen sich nicht nebenbei klären. Für Umbauten, Nutzungsänderungen und strittige Auflagen bringen wir die brandschutzfachliche Bewertung ein, schriftlich und begründet.

Anlässe

Wann wir hinzugezogen werden

Meistens ruft uns jemand, weil eine Entscheidung ansteht und die Grundlage dafür fehlt.

Umbau und Nutzungsänderung

Sie bauen um, ziehen Wände, verändern Lager oder nutzen Flächen anders als genehmigt. Wir bewerten, was das für den Brandschutz bedeutet.

Stellungnahmen und Nachweise

Behörde, Versicherer oder Auftraggeber verlangen eine fachliche Aussage. Wir erstellen sie schriftlich und begründet.

Abweichungen vom Regelwerk

Eine Anforderung ist baulich nicht umsetzbar. Wir prüfen Ausgleichsmaßnahmen, mit denen das Schutzziel dennoch erreicht wird.

Bestandsbewertung

Sie übernehmen ein Gebäude oder wollen wissen, wo Sie stehen. Wir bewerten den Bestand und zeigen den Handlungsbedarf auf.

Begleitung von Planung und Bau

Wir stimmen uns mit Architekten, Fachplanern und Gewerken ab, damit der Brandschutz nicht erst bei der Abnahme auffällt.

Zweite Meinung

Sie haben ein Konzept vorliegen und möchten es prüfen lassen, bevor Sie es umsetzen. Wir schauen unabhängig darauf.

Eine Stellungnahme ist erst gut, wenn sie standhält.

Deshalb benennen wir die Grundlage, die Bewertung und die Schlussfolgerung getrennt voneinander. So kann jeder Beteiligte nachvollziehen, worauf sich das Ergebnis stützt.

Ergebnis

Was Sie von uns bekommen

  • Schriftliche Stellungnahme mit klarer Aussage
  • Benennung der herangezogenen Vorschriften und Regeln
  • Bewertung der vorgefundenen Situation
  • Vorschlag für Maßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen
  • Einschätzung zu Aufwand und Dringlichkeit
  • Auf Wunsch Begleitung der Abstimmung mit der Behörde

Fragen und Antworten

Häufig gefragt zum Sachverständigen

Worin unterscheidet sich der Sachverständige vom Beauftragten?

Der Brandschutzbeauftragte ist im Betrieb bestellt und betreut den Alltag. Der Sachverständige wird für eine bestimmte Fragestellung hinzugezogen, bewertet fachlich und gibt eine schriftliche Stellungnahme ab. Beide Rollen können wir übernehmen.

Wann lohnt sich eine Stellungnahme?

Wenn eine Behörde, ein Versicherer oder ein Planer eine Aussage verlangt, wenn Auflagen strittig sind oder wenn eine geplante Lösung vom Regelfall abweicht. Eine sauber begründete Stellungnahme spart in solchen Fällen Zeit und Geld.

Bewerten Sie auch Abweichungen vom Regelwerk?

Ja. Wenn eine Anforderung baulich nicht umsetzbar ist, prüfen wir, mit welchen Ausgleichsmaßnahmen das Schutzziel dennoch erreicht wird, und begründen das nachvollziehbar.

Begleiten Sie auch Termine mit der Behörde?

Ja. Wir nehmen an Abstimmungsterminen teil, vertreten die fachliche Position und halten die Ergebnisse schriftlich fest.

Kontakt

So erreichen Sie uns

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Adresse
Parkring 6, 14669 Ketzin

Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr