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Arbeitsschutz & Brandschutz
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Manche Fragen lassen sich nicht nebenbei klären. Für Umbauten, Nutzungsänderungen und strittige Auflagen bringen wir die brandschutzfachliche Bewertung ein, schriftlich und begründet.
Anlässe
Meistens ruft uns jemand, weil eine Entscheidung ansteht und die Grundlage dafür fehlt.
Sie bauen um, ziehen Wände, verändern Lager oder nutzen Flächen anders als genehmigt. Wir bewerten, was das für den Brandschutz bedeutet.
Behörde, Versicherer oder Auftraggeber verlangen eine fachliche Aussage. Wir erstellen sie schriftlich und begründet.
Eine Anforderung ist baulich nicht umsetzbar. Wir prüfen Ausgleichsmaßnahmen, mit denen das Schutzziel dennoch erreicht wird.
Sie übernehmen ein Gebäude oder wollen wissen, wo Sie stehen. Wir bewerten den Bestand und zeigen den Handlungsbedarf auf.
Wir stimmen uns mit Architekten, Fachplanern und Gewerken ab, damit der Brandschutz nicht erst bei der Abnahme auffällt.
Sie haben ein Konzept vorliegen und möchten es prüfen lassen, bevor Sie es umsetzen. Wir schauen unabhängig darauf.
Deshalb benennen wir die Grundlage, die Bewertung und die Schlussfolgerung getrennt voneinander. So kann jeder Beteiligte nachvollziehen, worauf sich das Ergebnis stützt.
Ergebnis
Fragen und Antworten
Worin unterscheidet sich der Sachverständige vom Beauftragten?
Der Brandschutzbeauftragte ist im Betrieb bestellt und betreut den Alltag. Der Sachverständige wird für eine bestimmte Fragestellung hinzugezogen, bewertet fachlich und gibt eine schriftliche Stellungnahme ab. Beide Rollen können wir übernehmen.
Wann lohnt sich eine Stellungnahme?
Wenn eine Behörde, ein Versicherer oder ein Planer eine Aussage verlangt, wenn Auflagen strittig sind oder wenn eine geplante Lösung vom Regelfall abweicht. Eine sauber begründete Stellungnahme spart in solchen Fällen Zeit und Geld.
Bewerten Sie auch Abweichungen vom Regelwerk?
Ja. Wenn eine Anforderung baulich nicht umsetzbar ist, prüfen wir, mit welchen Ausgleichsmaßnahmen das Schutzziel dennoch erreicht wird, und begründen das nachvollziehbar.
Begleiten Sie auch Termine mit der Behörde?
Ja. Wir nehmen an Abstimmungsterminen teil, vertreten die fachliche Position und halten die Ergebnisse schriftlich fest.
Kontakt
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Anfrage per E-MailAdresse
Parkring 6, 14669 Ketzin
E-Mail
kontakt@safety-boss.com
Telefon
+49 1523 67 87 701
Erreichbarkeit
Montag bis Freitag, 8 bis 17 Uhr